Beschattung, soviel Sie möchten vom SEIDEL-SONNENSCHUTZ-TEAM
Innen- und Außenjalousien bieten nicht nur Licht- und Sonnenschutz, sondern erhöhen Ihre Wohnqualität. Ob Objektbauten, Bürogebäude oder Schulen, im privaten Wohnungsbau oder in gewerblichen Gebäuden stellen sie eine repräsentative Alternative zu Rollladen oder anderen Verschattungsvarianten dar. Außenjalousien sind heutzutage als modernes Bauelement in der Fassadengestaltung nicht mehr wegzudenken.
SEIDEL-SONNENSCHUTZ bietet Ihnen Variationsmöglichkeiten, die Ihre Jalousie zum individuellen „Lichtschutzfaktor“ macht: Jalousien werden unterschieden nach Antriebsvarianten, z.B. Schnurzug, Kurbel, Elektromotor; nach Lamellenformen und Lamellenbreiten, sowie nach Montagearten bzw. Führungssystemen. Für spezielle Einsatzorte, wie z.B. Arbeitsplätze, hat SEIDEL-SONNENSCHUTZ besondere Anlagenkonstruktionen, wie Lichtleittechnik, 38°-Arbeitsstellungoder Notraffstoresim Angebot. Die Vielzahl an Funk-Steuerungsmöglichkeiten runden den Komfort Ihrer Außenjalousie ab. Für individuelle Gestaltung stehen Ihnen zusätzlich verschiedene Blendenformen und die große Farbkarte zur Auswahl. Innen- und Außenjalousien lassen sich anhand der Antriebe, der Lamellenart und Führungssysteme unterscheiden.
t
Arbeitsplatzbeschattung
Mit den Tageslicht - Systemen lässt sich einfallendes Licht nicht nur abwehren bzw. dosieren, sondern differenziert steuern und sogar in die gewünschte Richtung dirigieren.
Die Systeme sorgen einerseits für sonnen- und blendfreie Zonen, lassen aber andererseits genug Helligkeit ein. Und sie kombinieren Schutz vor unerwünschten Blicken mit Sichtkontakt nach außen.
Besonders an Bildschirm-Arbeitsplätzen kommen diese Vorteile zum Tragen. Denn hier ist häufig der Kontrast zwischen Bildschirm- und Umgebungshelligkeit zu gering, oder Tageslicht spiegelt sich auf dem Monitor. Das bedeutet eine starke Belastung der Augen, die zu bleibenden Augenschäden führen kann.
Und der Einsatz von Kunstlicht statt Tageslicht kostet Energie und damit auch Geld. All diese Nachteile werden mit der Lichtlenkungs-Technik vermieden.
Die EU-Richtlinie 90/270 ist ab dem 01.01.1997 in Kraft getreten, d.h. alle Arbeitsplätze müssen ihr entsprechend umgerüstet sein. Die EU-Richtlinie wurde erlassen von der europäischen Union und dient dem Arbeits- und Menschenschutz. Der Unternehmer ist haftbar gemäß der Unfallverhütungsvorschrift und dem Arbeitsschutzgesetz. Neben Strafen kann der Unternehmer auch zur Schadensersatzzahlung herangezogen werden. Kontrollen werden durchgeführt durch Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaften, Verwaltungsberufsgenossenschaften.